RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Ein aktueller Beitrag im Handelsblatt mit Interviewzitaten von Frau Kollegin Glock aus Berlin beschäftigt sich mit „Low Performern“, einem sehr interessanten Thema von hoher Aktualität. Damit sind Arbeitnehmer gemeint, die unterdruchschnittliche Leistungen erbringen. In der aktuellen Krise sind Low Performer jedenfalls ins Visier der Unternehmen geraten, was nicht zuletzt die zunehmende Berichterstattung in den Medien …
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Der geplante Stellenabbau – je nach Quelle zwischen 3000 und 4000 Stellen – bei der Telekom-Tochter T-Systems lässt sich nach einem Bericht der FTD nicht mehr durch interne Personalmassnahmen sozialverträglich regeln. Es wird daher mit 1500 betriebsbedingten Kündigungen gerechnet. Betroffen sollen insbesondere die Abteilungen
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64 Mitarbeiter von insgesamt 1770 haben beim Automobilzulieferer Johnson Controls in Burscheid die betriebsbedingte Kündigung erhalten, geplant waren nach der bei der Arbeitsagentur erstatteten Massenentlassungsanzeige eigentlich
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Wie schnell eine Betriebsratswahl gestoppt werden kann, wenn Wahlvorstand und Gewerkschaft nicht auf Draht sind, zeigen die Beispiele bei BAUHAUS in Baden-Württemberg. Im Fall der Baumarktkette hatte die im Betrieb vertretene Gewerkschaft zu einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands eingeladen. Das Einladungsschreiben der Gewerkschaft wurde schließlich von der Arbeitgeberin am 30.12.2008 gegen 11 Uhr am …
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am 31. März, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit übertragen wurde. Das entschied das Arbeitsgericht Lörrach mit Rücksicht auf die Entscheidung des EuGH zur Urlaubsabgeltung (Juracity berichtete). Das Arbeitsgericht: „Wegen Krankheit im Jahr der Entstehung nicht genommener und auf das Nachjahr übertragener Erholungsurlaub verfällt nicht mit dem 31. März. § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG erfasst …
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