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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Arbeitsgericht Gelsenkirchen: Kündigung nach Testkauf unwirksam

Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen stellt sich mit einer aktuellen Entscheidung bewusst gegen die herrschende Meinung und kippte die fristlose sowie hilfsweise fristgemäße Kündigung einer Verkäuferin, die einen Ehrlichkeitstest durch Detektive nicht bestanden hatte. Der Süsswarenhersteller Hussel hatte die seit fast 25 Jahren beschäftigte ahnungslose Verkäuferin  über Monate mehrfach durch Testkäufer auf die Probe gestellt. Die dabei …

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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kurzarbeit, Qualifizierung, Betriebsrat & Mitbestimmung

Eine informative ca. 60-seitige Broschüre zum Thema „Kurzarbeit, Qualifizierung, Betiebsrat & Mitbestimmung“ hat die Technologieberatungsstelle Rheinland-Pfalz als Ergebnis aus einem Workshop vom 19.12.2008 zusammengestellt. Inhalt

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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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Rente bei Kurzarbeit

Kurzarbeit hat Auswirkungen auf die Rente. Kurzarbeit wirkt sich – wenn auch nur relativ geringfügig – mindernd auf die spätere Rentenhöhe aus. Grund ist die Tatsache, dass Rentenversicherungsbeiträge nur auf der Basis des

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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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Merkblatt Aufhebungsvertrag

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hat das Merkblatt zum „Aufhebungsvertrag“ überarbeiten lassen (2. Auflage Stand Dezember 2008). Jeder Arbeitnehmer sollte es gelesen haben. Viele Arbeitnehmer glauben nämlich, sie könnten die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag nach einer Bedenkzeit widerrufen. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Ein Mandant von mir hat zwar Glück: Er hat den Aufhebungsvertrag unterschrieben, aber

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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Rostock: 30 % mehr Kündigungsschutzklagen

Die Kündigungswelle rollt schon: Am Arbeitsgericht Rostock stieg die Zahl der Kündigungsschutzklagen im ersten Quartal 2009 gegenüber dem Vergleichsquartal Anfang 2008 um 30 % an. Auch das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigt eine entsprechende Steigerung. Die Arbeitsgerichte

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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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