RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Die Sorge um den Arbeitsplatz ist das Thema 2009. Arbeitsrechtler sind, nachdem die Klagen an den Arbeitsgerichten in den Jahren 2004 bis 2006 um fast 30 % zurückgegangen waren, wieder gefragt. Im IV. Quartal 2008 stieg die Zahl der von der DGB Rechtsschutz GmbH erhobenen Kündigungsschutzklagen gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um mehr als 50%, die …
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Ene mene miste ist ein Abzählreim, ein Pseudo-Zufallsgenerator. Dabei steht durch den kalkulierten Beginn schon fest, wenn es erwischen wird. Viele Kündigungen werden offensichtlich ähnlich geplant. Anfang April gab es wieder eine Menge Beratungen wegen Kündigung, diesmal waren es mehr betriebsbedingte Kündigungen als in den Vormonaten. An denen man aber fühlen konnte, wie man so …
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Achtung Falle: Wirksam vereinbarte Kurzarbeit ist unabhängig von der Gewährung des Kurzarbeitergeldes, so dass bei Nicht-Gewährung oder Widerruf des Kurzarbeitergeldes durch die Arbeitsagentur der Arbeitnehmer weiter in Kurzarbeit bleibt und ihm nur eine Vergütung in Höhe des Kurzarbeitergeldes zusteht (BAG, Urteil vom 11.07.1990, Aktenzeichen 5 AZR 557/89). Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 11.07.1990 …
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Eine Abfindung bei Kündigung wird häufiger gezahlt – nicht nur vom Arbeitgeber bei einer Kündigung des Arbeitnehmers sondern auch vom Vermieter bei einer Kündigung der Wohnung. Mieter haben sich das ein wenig bei Arbeitnehmern abgeschaut, und gehen häufig nicht so ohne weiteres und vor allem nicht ohne Abfindung, schamhaft als „Umzugsbeihilfe“ getarnt, aus der Wohnung. …
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Viele Arbeitnehmer klagen nach einer Kündigung auf Weiterbeschäftigung, obwohl sie meistens in einer Weiterbeschäftigung keinen rechten Sinn mehr sehen, sondern nur noch eine Abfindung erreichen wollen. Genauer gesagt, erheben sie eine Kündigungsschutzklage, durch die durch das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird, kombiniert mit einem
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