RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Ausgerechnet Schäuble. Als gefürchteter Datensammler qua Amt und ehrenamtlicher Heimatschutzminister mit starker Vorliebe für Sicherheit statt Persönlichkeitsrecht und Datenschutz ohnehin bereits eine ganz heiße Adresse für das Thema, aber dass das Bundesinnenministerium – ausgerechnet – das Thema „Arbeitnehmerdatenschutz“ an sich reißt und Arbeitsminister und Wirtschaftsminister (Zypries auf Tauchstation?) zu einem Gespräch einlädt, zeigt wie schwach …
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Bleibt der Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder auch im Insolvenzverfahren in vollem Umfang erhalten? Für den gesetzlichen Sonderkündigungsschutz gilt grundsätzlich, dass er „insolvenzfest“ ist, das heißt, er bleibt bestehen und wird nicht durch § 113 InsO ersetzt. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt keinen wichtigen Grund dar, der
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Das Abschneiden des Schlips (Krawatte) an Weiberfastnacht durch jecke Wiever ist ein weit verbreiteter Brauch nicht nur im Büro und auf Betriebsfeiern. Der Rheinländer bereitet sich darauf vor durch spezielle Exemplare, die bereits aus der Mode geraten sind (links: meiner nach einer Center-tv Sendung). Uncool ist das Benutzen bereits gekürzter Schlips vom Vorjahr oder durch …
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Wer sich wie jecke Wiever rechtzeitig vor Weiberfastnacht in Stimmung bringen will, bereitet sich gründlich vor. Hier einige Vorschläge: Zum Warming Up studiert man die Männerhalteverordnung. Man weiß ja nicht, was an Weiberfastnacht alles passiert. Damit man nachher nicht sagen kann, man habe es nicht gewußt, empfehlen
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Normalerweise dauern Tarifverhandlungen ein Wochenende und gehen bis tief in die Nacht. Der Verhandlungsführer der Länder, Möllring machte es am Samstag überraschend kurz, damit er noch die Sportschau sehen konnte. Er machte ein Ver.di ein (unmoralisches) Angebot, dass die Dienstleistungsgewerkschaft nur ablehnen konnte. Der in den Medien häufig wieder nur verkürzt wiedergegebene Vorschlag
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