RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
meldet das Deutsche Ärzteblatt unter Bezugnahme auf statistische Daten des Gesundheitsministeriums, in die neuerdings die Krankmeldungen aller gesetzlich versicherten Arbeitnehmer einfliessen. Nur 3,34 % aller Arbeitnehmer meldeten sich im ersten Halbjahr 2007 arbeitsunfähig. Allein 2004 war der Krankenstand
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Das AGG gilt nicht etwa nur im Arbeitsrecht, wo es häufig diskutiert wird. Nein, § 19 AGG sieht den Schutz vor Diskriminierung auch in sonstigen Bereichen des Zivilrechts, etwa dem Mietrecht vor. Allerdings gilt der Schutz nicht uneingeschränkt. Der Vermieter eines Zweifamilienhauses ist hier nicht verpflichtet worden. Vielmehr muss der Vermieter mehr als 50 Wohnungen …
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Gut hat es, wer in den nächsten Wochen in den Urlaub fahren kann. Allerdings sollten Mieter auch an ihre Wohnung denken. So muss für Notfälle Vorsorge getroffen werden. Die Mitteldeutsche Zeitung weist daraufhin, dass der Vermieter wissen sollte, wer für eventuelle Notfälle einen Schlüssel für die Mietsache hat.
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legt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung vor. Danach ist es zu vor allem von den Kollegen Willemsen und Bauer befürchteten, oder im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses herbeigeredeten ;-), Klagewelle nicht gekommen. Nur ca. 0,3 % der insgesamt in diesem Zeitraum erstinstanzlich eingegangenen Verfahren waren überhaupt Verfahren, in denen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Rolle spielte. …
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entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG Stuttgart, Beschluß vom 04.07.2007 – Aktenzeichen 2 TaBV 3/06), wie Jurion mitteilt. Das LAG in Stuttgart kritisierte, dass Wahlunterlagen, deren Aushang das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bzw. die dazu ergangene Wahlordnung (WoBetrVG) vorschreibt, in einem Aktenordner
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