RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Der Bundesrat hat am 08.06.207 eine umfangreiche Stellungnahme zum Regierungsentwurf der geplanten Neuregelung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen beschlossen. Eine Ausweitung der Katalogtaten (Katalog der Anlasstaten) für die Telekommunikationsüberwachung (welche nicht nur das Telefon, sondern auch Fax- und e-mail-Kommunikation umfassen kann) wurde teilweise abgelehnt, jedoch
Weiterlesen >
Benimm im Arbeitsleben ist an sich und selbstverständlich wünschenswert. Gerade Vorgesetzte sollen hier als Vorbilder dienen. Aber dennoch: Unhöfliche Behandlung durch einen Chef sind selbst dann nicht als Mobbing zu verstehen, wenn der Mitarbeiter dadurch
Weiterlesen >
Nicht immer haftet ein Hausverkäufer für schwere Mängel. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des OLG Bamberg (Az.: 6 U 55/03) hervor und gilt zumindest dann, wenn dem Verkäufer keine arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann. Im entschiedenen Fall ging es um sog. Lochfraß im Dachstuhl,
Weiterlesen >
Grundsätzlich kann der Nutzer eines Leasingfahrzeugs als Bürge neben dem Leasingnehmer verpflichtet werden. Das Amtsgericht München ( Az.: – 212 C 15735/06 -) hat aber entschieden, dass ein Bürge im Rahmen eines KfZ – Leasingvertrages nicht über die Zeit der Nutzung hinaus hafte. Andernfalls läge eine unangemessene Benachteiligung des Bürgen vor.
Weiterlesen >
Das Urteil des LG Heilbronn vom 21.04.2006, durch welches der als „Bäcker von Siegelsbach“ bekannt gewordene Angeklagte vom Vorwurf des Mordes und zweifachen Mordversuchs freigesprochen worden war, war durch BGH-Urteil vom 22.05.2007 aufgehoben worden. Mit Haftbefehl des Amtsgericht Heilbronn wurde der Beschuldigte wegen des Verdachts,
Weiterlesen >