RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 08.06.2007 (1 Ws 260/06) auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 07.11.2007 die Anklage gegen den Vorstandsvorsitzenden der Energiekonzerns Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) Utz Claassen In der Affäre um verschenkte Tickets für die Fußballweltmeisterschaft 2006 vollumfänglich zugelassen. Der Angeklagte hatte im Dezember 2005
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Das Landgericht Oldenburg hat am 07.06.2007 einen Großhändler zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt und ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen. Dem – bereits vorbestraften – 47-jährigen war unter anderem in der Anklage vorgeworfen worden, rund fünf Tonnen verdorbenes Putenfleisch vermarktet zu haben; dies habe sich nicht nachweisen lassen, da
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wenn das ordnungsgemäße Zustellungsverfahren vom Zusteller eingehalten worden ist. Das Einwurfeinschreiben ist allerdings kein Vollbeweis und auch seit der Privatisierung der Post keine öffentliche Urkunde mehr, so das OLG Saarbrücken (Urteil vom 20.03.2007 Aktenzeichen Aktenzeichen: 4 U 83/06-24). Das Gericht liess sich
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Das OVG Lüneburg hat sich in seinem Beschluss vom 05.06.2007 – 5 ME 63/07 – mit einer Frage beschäftigt, die im Beamtenrecht häufig Relevanz im Zusammenhang mit der Frage einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand oder der Entlassung aus dem Dienst entwickelt: Geht die amtsärztliche Bewertung der Dienstfähigkeit der privatärztlichen, widersprechenden Bewertung vor?
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wenn man das glauben will, was bei Youtube zu sehen ist. Wer nicht im Lotto gewonnen hat, checkt seine Eigenkündigung allerdings vorher auf Fallstricke mit unserer Checkliste. Häufig wird bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist der Rat erteilt: Kein Problem, was soll da schon passieren. Dass man sogar den neuen und vermutlich besserbezahlten Job
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