Das Landgericht Oldenburg hat am 07.06.2007 einen Großhändler zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt und ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen.

Dem – bereits vorbestraften – 47-jährigen war unter anderem in der Anklage vorgeworfen worden, rund fünf Tonnen verdorbenes Putenfleisch vermarktet zu haben; dies habe sich nicht nachweisen lassen, da nicht feststellbar gewesen sei, „dass es beim Angeklagten verdorben war“ – er wurde deshalb in diesem Punkt freigesprochen.

Verurteilt wurde er wegen Betrug und Insolvenzverschleppung, weil er Waren in Höhe von rund € 700.000 bestellt hatte, obwohl die Firma nicht mehr zahlungsfähig war. Im April 2006 hatte er acht Tonnen amtlich beschlagnahmtes Fleisch illegal aus einem Hamburger Kühlhaus abgeholt und weiteräußert und weitere zwölf Tonnen Fleisch mit einer EU-Kennzeichnung veräußert, obwohl ihm die Führung dieses Kennzeichens wegen Unregelmäßigkeiten behördlich untersagt war.

Der Angeklagte hatte ferner mindestens 25 Tonnen Putenfleisch künstlich mit Wasser angereichert, ohne dies zu kennzeichnen – nach Ansicht des Gerichts „Wasser statt Putenfleisch“ verkauft. Dass das Fleisch zum Verzehr ungeeignet gewesen sei, sei aber nicht nachzuweisen gewesen.

Frings
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
SKFH – Schlegelmilch Kremer Frings Hellmig
www.skfh.eu

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