RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Ein böses Vorurteil bestätigt sich: Juristen können nicht rechnen. Auch Discounter müssen Geld verdienen. Lustigerweise sind die Eigentümer der angeblichen Billiganbieter Aldi und Lidl unter den 10 reichsten Deutschen. Billig kann sich also rechnen, aber nur für wenige und nicht für´s Bodenpersonal. Laut FTD machte Juraxx mit 140 Anwälten im Jahre 2006 6.5 Mio. Euro …
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Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, einer Versicherten mit einem Gendefekt eine künstliche Befruchtung und einen anschließenden Gentest des Embryos die Kosten zu ersetzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin (Az.: S 86 Kr 660/04) hervor.
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bevor die eigentliche Belegschaft sich auf betriebsbedingte Kündigungen einstellen muss. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm in einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung. Häufig wird auch von Anwälten übersehen, also auch nicht vor dem Arbeitsgericht vorgetragen, dass Leiharbeiter weiterbeschäftigt werden, während der eigene Mandant, der mit gleichen Tätigkeiten beschäftigt wurde, gekündigt werden soll. Bei den Instanzgerichten war …
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In dem Arzthaftungsprozess vor dem Oberlandesgericht München einigten sich nun die Eltern des Kindes, das durch ärztliche Kunstfehler schwerstbehindert zur Welt kam, berichtet der bayerische Merkur. Die Nabelschnur hatte sich fest um den Hals des Säuglings gewickelt, als er 1997 per Kaiserschnitt zur Welt kam. Klinisch tot, musste er reanimiert werden. Das Gehirn trug irreversible …
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wie Heise in seinem Newsticker berichtet. Der Sozialplan (richtigerweise: Sozialtarifvertrag oder Sozialplantarifvertrag, denn Sozialpläne werden nach §§ 111 ff. BetrVG zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart) wurde zwischen der IG Metall und dem Unternehmen Motorola vereinbart. Anders als der Betriebsrat, der bei Scheitern der Verhandlungen die Einigungsstelle anrufen muss,
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