Gleichbehandlung: Befristet beschäftigte Mitarbeiter sind wie Unbefristete zu behandeln
bestätigte das Bundesarbeitsgericht in einem jetzt im Volltext liegenden Urteil und sprach dem Kläger, dem Projektleiter eines Messeunternehmens, eine Jahressonderzahlung zu, die seine in Vollzeit beschäftigten Kollegen bekommen hatten. Das Gericht sah darin eine Ungleichbehandlung gegenüber seinen Kollegen und einen Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser hat übrigens
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Veröffentlicht am: 6. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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