Am 27.05.2005 wurde in Prüm (Rheinland-Pfalz) der „Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration“ von den sieben EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Spanien unterzeichnet (Prümer Vertrag).

Danach wird über sogenannte nationale Kontaktstellen der direkte Zugriff auf bestimmte Datenbanken eines anderen Vertragspartners gestattet, mit Ergebnis binnen Minuten aufgrund des elektronischen Austausches. Mitgeteilt wird nach dem „Hit/-No-Hit-Verfahren“ lediglich, ob der andere Staat Daten über entsprechende DNA-Profile oder Fingerabdrücke gespeichert hat. Weitere Informationen, vor allem personenbezogene Daten wie Name und Adresse der gesuchten Person, werden wie bisher nach dem nationalen Recht des ersuchten Staates im Wege der Rechtshilfe übermittelt.

Seit dem 04.06.2007 gewähren sich Deutschland und Österreich als weltweit erste Staaten wechselseitig Zugriff auf ihre nationalen Fingerabdruckdatenbanken, die der Abgleich der DNA-Datenbanken erfolgt zwischen Deutschland und Österreich bereits seit Dezember 2006, Spanien und Luxemburg sind laut Innenministerium im Mai 2007 ebenfalls hinzugekommen.

Ab Spätsommer 2007 soll der Abgleich der Kfz-Registerdatenbanken in Angriff genommen werden. Die EU-weite Anwendung für alle 27 EU-Mitgliedstaaten soll unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gefördert werden.

Frings
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
SKFH – Schlegelmilch Kremer Frings Hellmig
www.skfh.eu

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