RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Die Kosten einer privaten Feier anlässlich eines Dienstjubiläums können in bestimmten Fällen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. So hat der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 25/03 / Volltext) für den Fall eines Mitarbeiters entschieden, der seit 25 Jahren im Unternehmen war.
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Das Sozialgericht Dortmund (S 26 R 278/06) hat einem seit acht Jahren Verschollenen Rente zugesprochen. Dies geht aus einer Mitteilung von juris hervor. Ein 1923 geborener Rentner war zuletzt 1999 bei einer Bergwanderung im Wallis/Schweiz lebend gesehen worden. Das Amtsgericht bestellte einen Abwesenheitspfleger, der seither die Altersrente für den Verschollenen erhielt.
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Bei Ärger mit einem Neuwagen müssen die Käufer auf den Unterschied zwischen Verkäufergewährleistung und Händlergarantie achten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (19 U 156/05) hervor.
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Das Hamburger Verwaltungsgericht (Az.: 20 K 857/06) hat entschieden, dass die Selbstbeteiligung an den Kosten für Heilbehandlungen von Beamten rechtwidrig ist. Dies geht aus einer Presseerklärung hervor.
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In der vergangenen Wochen bestimmten die Themen Streik und Arbeitskampf das Geschehen in verschiedenen Branchen. Insbesondere die Arbeitsniederlegungen bei der Deutschen Telekom sorgten dabei für öffentliches Aufsehen (blog.juracity berichtete). Glaubt man der Mitteilung der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vom heutigen Tage, steht der nächste Streik kurz bevor.
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