RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Das entschied das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 31.01.2007 – Aktenzeichen 2- 16 S 3/06 – und gab dem Kläger, der bei einer Internetauktion ein unter der Rubrik „Kunst und Antiquitäten: Silber: 800 bis 925“ eingestelltes Teeservice ersteigerte, Recht und bestätigte dessen Anspruch gegen die Beklagte auf Rückabwicklung und Schadensersatz.
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Der BGH (Aktenzeichen XII ZR 166/04) hat entschieden, dass das Kindergeld bei volljährigen Kindern bedarfsdeckend zu berücksichtigen ist, also von dem sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhalt abgezogen wird. Die Entscheidung befasste sich mit der Frage, ob bei sog. privilegierten volljährigen Kindern ebenso wie bei minderjährigen Kindern nur eine teilweise Anrechnung des Kindergeldes erfolgt, …
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Das OVG Lüneburg stellt in seinem Beschluß vom 28.03.2007 – 5 ME 214/06 – klar, daß eine Anlaßbeurteilung, deren Beurteilungszeitraum ebenfalls durch eine Regelbeurteilung eine Bewertung erfährt, in einem Beförderungsverfahren zwar nicht gesondert ausgewertet werden muß, gleichwohl aber über die Regelbeurteilung miteinbezogen werden muß. Außerdem könne eine Beförderungsdienststelle die Auswahlentscheidung nur dann auf den Vorsprung …
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Das Oberlandesgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 04.04.2007 (gerichtliches Aktenzeichen: 5 U 148/04) einen Zahnarzt zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 7.000,00 € wegen einer fehlerhaften Behandlung verurteilt. Zusätzlich wurden ihm alle Kosten für eventuelle künftige Schäden, die mit der fehlerhaften Behandlung im Zusammenhang stehen, auferlegt.
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Das OLG Frankfurt/M. (Aktenzeichen 2 WF 128/06) hat entschieden, dass der Ehegattenunterhalt bereits dann verwirkt ist, wenn der Ehegatte sich unter Verletzung der dem anderen geschuldeten ehelichen Treuepflicht von diesem abwendet und mit einem anderen Partner eine auf Dauer angelegte intime Beziehung eingeht. Der Verwirkungsgrund des „Fremdgehens“ fällt unter die gesetzliche Regelung des § 1579 …
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