Der Sprecherausschuß ist die Vertretung der leitenden Angestellten in deutschen Unternehmen. Für diese gilt nach § 5 Abs. 3 BetrVG das Betriebsverfassungsgesetz nicht. Dort heißt es: „Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte.“ Die Rechtsstellung des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten ist daher im Sprecherausschussgesetz geregelt. Wie beim Betriebsrat gibt es verschiedene Gremien wie den Gesamtsprecherausschuß, den Unternehmenssprecherausschuß und den Konzernsprecherausschuß. Die Rechtsstellung des Sprecherausschüsse und der Sprecherausschussmitglieder ist ähnlich der des Betriebsrats ausgestaltet, die Beteiligungsrechte sind dagegen schwächer, konsensualer ausgelegt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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