Wiesn, Lehmann und das Sportlerarbeitsrecht
Nach dem „Maß“-losen Theater um Jens Lehmanns verbotswidrigen Wiesn-Besuch fragen sich viele Arbeitnehmer, ob Ihr Chef ihnen auch den Besuch von Wiesn, Wasn, Pützchens Markt oder Brühler Herbstkirmes verbieten darf. Nein, darf er nicht, meinen Bild.de und Rechtsanwalt Felser. Auch „maßloses“ Trinken im Privatleben alleine führt nicht zu Abmahnung, Kündigung und. Co. Allerdings sollte man
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Veröffentlicht am: 23. September, 2009 von RA Michael W. Felser
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