VG Koblenz: Keine Urlaubsabgeltung für Beamte
Ein Beamter kann anders als ein Arbeitnehmer keine finanzielle Abgeltung für Resturlaubstage verlangen, wenn er krankheitsbedingt vor seiner Versetzung in den Ruhestand seinen Urlaub nicht nehmen konnte, so das Verwaltungsgericht Koblenz (VG Koblenz, Urteil vom 21.07.2009 – Aktenzeichen: 6 K 1253/08.KO). Das Urteil des EuGH
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Veröffentlicht am: 14. September, 2009 von RA Michael W. Felser
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