Abfindung auf französisch: Oder lieber gleich zum Anwalt?
Wir plädieren für den Anwalt. „Abfindung auf französisch“ (indemnité, compensation oder reparation) gelingt nämlich auch nur wenigen Arbeitnehmern im Stammland der Revolution, gleich ob mit oder ohne Gewalt. Unsere Mandanten kommen immer mit legalen Mitteln aus, wenn sie eine Abfindung – z.B. in der von den französischen Beschäftigten des Hebebühnenbauers JLG in Tonneins (Südfrankreich) geforderten …
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Veröffentlicht am: 18. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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Eine kostenlose Rechtsberatung glaubte ein Architekt erhalten zu haben, als er einen Rechtsanwalt wegen einer gesellschaftrechtlichen Angelegenheit aufsuchte und dort jedenfalls über die Höhe der Prozesskosten informiert wurde. Das Amtsgericht Brühl klärte den Architekten, der zuvor vergeblich die Rechtsanwaltskammer eingeschaltet hatte, darüber auf, dass die Erteilung von Beratungen und Auskünften den Hauptberuf des Anwalts darstellen … 


