Arbeitsgericht Kiel untersagt Kita-Streik
Das Arbeitsgericht in Kiel hat heute den Streik in den Kitas in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt durch einstweilige Verfügung auf Antrag der Stadt untersagt. Die einstweilige Verfügung droht bei Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Grund dafür ist nach Angaben der Stadt, dass die Gewerkschaften
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Veröffentlicht am: 18. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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