Arbeitsgericht Gelsenkirchen: Kündigung nach Testkauf unwirksam
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen stellt sich mit einer aktuellen Entscheidung bewusst gegen die herrschende Meinung und kippte die fristlose sowie hilfsweise fristgemäße Kündigung einer Verkäuferin, die einen Ehrlichkeitstest durch Detektive nicht bestanden hatte. Der Süsswarenhersteller Hussel hatte die seit fast 25 Jahren beschäftigte ahnungslose Verkäuferin über Monate mehrfach durch Testkäufer auf die Probe gestellt. Die dabei …
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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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