Kündigung von Betriebsratsmitgliedern in der Insolvenz
Bleibt der Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder auch im Insolvenzverfahren in vollem Umfang erhalten? Für den gesetzlichen Sonderkündigungsschutz gilt grundsätzlich, dass er „insolvenzfest“ ist, das heißt, er bleibt bestehen und wird nicht durch § 113 InsO ersetzt. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt keinen wichtigen Grund dar, der
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Veröffentlicht am: 16. Februar, 2009 von RA Michael W. Felser
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