11.11.
ist im Rest der Republik ein Tag wie jeder andere. Nicht im Rheinland. Dort ist der 11.11. ein Feiertag „sui generis“, der arbeitsrechtlich ähnlich „praktiziert“ wird. Verständige Arbeitgeber mit „Hätz und Jeföhl“ lassen die Jecken schon heute ein bisschen warmlaufen, auch wenn kein Rechtsanspruch auf arbeitsfrei oder Arbeitsunterbrechung besteht. Am 11.11. beginnt nämlich die fünfte …
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Veröffentlicht am: 11. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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