Man muss ja nicht immer…
über die Rechtsschutzversicherungen meckern. Am 28.05. erschien eine Mandantin, die vom Arbeitgeber die Kündigung erhalten hatte. Allerdings war der Betriebsrat nicht angehört worden. Die Anhörung ist für die Kündigung jedoch unabdingbar. Ich habe wegen einer Kündigungsschutzklage die Concordia Rechtsschutzversicherung um Deckungszusage und Vorschusszahlung gebeten.
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Veröffentlicht am: 5. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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