Aushangpflichtige Arbeitsgesetze
Arbeitgeber müssen bestimmte Arbeitsgesetze aushängen, der Betriebsrat hat nach § 80 Betriebsverfassungsgesetz darüber zu wachen, dass die Arbeitsgesetze, Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden, also auch, ob der Arbeitgeber seinen Aushangpflichten nachkommt. Häufig stelle ich in meiner Anwaltspraxis fest, dass sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat
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Veröffentlicht am: 23. Mai, 2008 von RA Michael W. Felser
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