Mindestlohn für Friseure in NRW
Der Tarifvertrag für das Friseurgewerbe in NRW ist nun allgemeinverbindlich. Der Mindestlohn beträgt € 7,60 / Stunde. Damit gilt der Tarifvertrag für alle 36.000 Beschäftigte in NRW, auch dann wenn weder der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist, noch der Arbeitgeber einem
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Veröffentlicht am: 30. April, 2008 von RA Michael W. Felser
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