Fristlose Kündigung: Schluck aus der Coladose
Ein durstiger Kassierer eines Supermarktes gönnte sich einen Schluck Cola. Das Getränk war indes noch nicht bezahlt. Eine Videokamera überführte den Angestellten. Im Markt herrschte eine Anweisung, dass Getränke vor Verzehr zu bezahlen sind. Der Arbeitgeber drohte dem Kassierer daher eine fristlose Kündigung an. Dies
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Veröffentlicht am: 24. April, 2008 von RA Michael W. Felser
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