Arbeitsrichter sollten Anwalt sein
meint einer, der es wissen muß. Es sei „sehr erwünscht“, wenn ein Bewerber bereits als Rechtsanwalt, in einer Gewerkschaft oder in einer Arbeitgeberorganisation Erfahrung gesammelt habe, meint der scheidende Präsident des Arbeitsgericht Frankfurt Jürgen Schuldt gegenüber Focus. Kündigungsschutzprozesse würden heutzutage weniger um Abfindung, sondern
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Veröffentlicht am: 4. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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