meint einer, der es wissen muß. Es sei „sehr erwünscht“, wenn ein Bewerber bereits als Rechtsanwalt, in einer Gewerkschaft oder in einer Arbeitgeberorganisation Erfahrung gesammelt habe, meint der scheidende Präsident des Arbeitsgericht Frankfurt Jürgen Schuldt gegenüber Focus. Kündigungsschutzprozesse würden heutzutage weniger um Abfindung, sondern um Weiterbeschäftigung geführt. Immer mehr Verfahren endeten mit einem Urteil. Das erfordere Kompetenzen bei den Richtern, die über ein gutes Examen hinausgingen, meint der erfahrene Arbeitsrichter. Wohl wahr …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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