TVÖD: Arbeitnehmerhaftung
Nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) waren Angestellte und nach den Arbeitertarifverträgen waren Arbeiter bei der Arbeitnehmerhaftung den Beamten gleichgestellt. In § 14 BAT, § 11 a MTB II, § 11 a MTL II und § 9 a BMT-G II hieß es bis dato: Für die Schadenshaftung des Angestellten / des Arbeiters finden die für die Beamten …
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Veröffentlicht am: 2. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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