€ 191,00 für Schulskikurs für ein Kind von ALG II – Beziehern?
Mit dieser Frage hatte sich das SG Halle zu befassen. Ein Schüler der als Kind von Hartz IV – Beziehern deren Bedarfsgemeinschaft zugerechnet wird, hat an einem mehrtägigen Schulskikurs teilgenommen, der auch benotet wurde. Die ARGE weigerte sich jedoch, die Kosten in Höhe von € 191,00 zu übernehmen. Sie argumentierte, dass es sich um Schulunterricht …
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Veröffentlicht am: 21. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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