BGH: Keine überspannten Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen
Der BGH (Az.: VIII ZR 11/07) hatte zu entscheiden, welche Begründungsanforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen gemäß § 558 a BGB zu stellen sind. Im entschiedenen Fall hatte ein Vermieter eine Mieterhöhung unter Bezugnahme auf den Mietspiegel verlangt. Er hatte angegeben, in welches Feld die Wohnung fällt, ohne aber die Mietspanne ausdrücklich anzugeben. Die Vorderinstanzen haben die …
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Veröffentlicht am: 17. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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