Bahn: Schadensersatzklage gegen GdL ruht
jedenfalls ist der anberaumte Termin auf unbestimmte Zeit vertagt worden, teilte das Arbeitsgericht Frankfurt mit (18 Ca 8787/07, Klage vom 10.07.oauf Ersatz von 5 Mio. Euro). Das geht nicht gegen den Willen der Parteien, sondern nur auf Antrag beider Parteien. Man darf daher annehmen, dass
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 5. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




