Beamtenklausel: Berufsunfähigkeit eines Feuerwehrmannes
Der Versicherer ist zur Leistung aus einer BUZ-Versicherung mit einer Beamtenklausel verpflichtet, wenn ein beamteter Feuerwehrmann aus gesundheitlichen Gründen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 10.06.2003, Az.: I-4 U 186/02).
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Veröffentlicht am: 28. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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