Immer noch werden also Betriebsrentner bei der Foveruka e.V., dem Träger der betrieblichen Altersversorgung bei Ford, ungleich behandelt. Als ich das erfuhr, konnte ich es zunächst nicht glauben. Denn mit Urteil vom 10.12.2002 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die unterschiedliche Behandlung der Arbeiter und Angestellten bei der Betriebsrente von Ford Mitarbeitern gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstosse (BAG, Urteil vom 10.12.2002 – 3 AZR 3/02). Dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts, dass der Unterzeichner für einen vor der Verrentung als Arbeiter tätigen Mitarbeiter der Ford Werke AG erstritten hat, sagt es über den Einzelfall hinaus ganz deutlich: Die Berechnung der Betriebsrenten bei der Ford AG (bzw. dem Pensionsverein Foveruka e.V.) vor 1993 verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da die Arbeiter bis 1993 ab dem 10. Jahr Betriebszugehörigkeit einen geringeren Steigerungssatz als die Angestellten bekommen. Inzwischen gibt es zwar eine Betriebsvereinbarung zur Betriebsrente, die die Ungleichbehandlung beseitigt, aber nur für die Zukunft. Für die vor 1993 eingestellten Arbeiter berücksichtigt Ford offensichtlich bis heute immer noch unterschiedliche Beträge für Arbeiter und Angestellte. Man kann das so sehen, dass die Foveruka die Aussagen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts ignoriert.

Das Verfahren 3 AZR 3/02 war übrigens bereits das zweite Verfahren, das der Unterzeichner für einen benachteiligten Ford Betriebsrentner am Bundesarbeitsgericht erfolgreich geführt hat.

Ford Betriebsrenter, die als Arbeiter beschäftigt waren und vor 1993 eingestellt wurden, sollten daher unbedingt ihre Betriebsrente überprüfen lassen. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung übernimmt diese die Beratungskosten, da ein Rechtsverstoß vorliegt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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