Ehevertrag: Der Mädchenname muss wieder her
Über einen eher seltenen Fall ehelicher Streitmöglichkeiten berichtete der Kölner Express. Ein Chef heiratete seine Mitarbeiterin. Nach Jahren des Eheglücks kam es zur Scheidung. Soweit nichts außergewöhnliches. Im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung verpflichtete sich der Ehemann zur Zahlung einer Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und des Unterhalts und zahlte der Ehefrau € 140.000,00. Auch das …
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Veröffentlicht am: 23. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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