Beamtenrecht: Vertrauensschutz auf Beförderung nach Dienstpostenabwertung
Beamte haben keinen direkten Anspruch auf eine bestimmte Bewertung eines Dienstpostens. Die Herabwertung eines Dienstpostens ist möglich. Welche Auswirkungen dies auf die Beförderungsaussichten eines Dienstposteninhabers haben kann, thematisiert der Beschluß des OVG NW vom 24.10.2007 – 6 B 1330/07 -.
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Veröffentlicht am: 7. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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