SG Berlin: Umzugskosten und Mietkaution für ALG II – Empfänger gibt es nur bei unverschuldeter Notlage
Beim Sozialgericht Berlin (Az.: S 125 AS 13747/07 ER) ging ein eilig klingender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein. Eine 18 – jährige trug vor, ihr sei die Wohnung gekündigt worden und ein Räumungstitel erwirkt worden. Der Gerichtsvollzieher sollte schon in den nächsten Tagen die Räumung vornehmen. Zudem weigere sich das Jobcenter, den Umzug …
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Veröffentlicht am: 29. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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