BAG: Betriebliche Altersversorgung: Kein Eingriff in die Berufsfreiheit
Das BAG (Az. 3 AZR 14/06) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob tatsächlich jeder Arbeitnehmer gemäß § 1 a BetrAVG vom Arbeitgeber verlangen kann, dass dieser bis zu 4 % des Bruttolohns in eine betriebliche Altersversorgung einzahlt.
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Veröffentlicht am: 1. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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