AGG: Geltung auch für Vermieter
Das AGG gilt nicht etwa nur im Arbeitsrecht, wo es häufig diskutiert wird. Nein, § 19 AGG sieht den Schutz vor Diskriminierung auch in sonstigen Bereichen des Zivilrechts, etwa dem Mietrecht vor. Allerdings gilt der Schutz nicht uneingeschränkt. Der Vermieter eines Zweifamilienhauses ist hier nicht verpflichtet worden. Vielmehr muss der Vermieter mehr als 50 Wohnungen …
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Veröffentlicht am: 17. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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