AGG: Geltung auch für Vermieter

Das AGG gilt nicht etwa nur im Arbeitsrecht, wo es häufig diskutiert wird. Nein, § 19 AGG sieht den Schutz vor Diskriminierung auch in sonstigen Bereichen des Zivilrechts, etwa dem Mietrecht vor. Allerdings gilt der Schutz nicht uneingeschränkt. Der Vermieter eines Zweifamilienhauses ist hier nicht verpflichtet worden. Vielmehr muss der Vermieter mehr als 50 Wohnungen …

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Veröffentlicht am: 17. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Urlaub: Mieter sollten Vorsorge treffen

Gut hat es, wer in den nächsten Wochen in den Urlaub fahren kann. Allerdings sollten Mieter auch an ihre Wohnung denken. So muss für Notfälle Vorsorge getroffen werden. Die Mitteldeutsche Zeitung weist daraufhin, dass der Vermieter wissen sollte, wer für eventuelle Notfälle einen Schlüssel für die Mietsache hat.

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Veröffentlicht am: 17. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Statistik über Klagen nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

legt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung vor. Danach ist es zu vor allem von den Kollegen Willemsen und Bauer befürchteten, oder im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses herbeigeredeten ;-), Klagewelle nicht gekommen. Nur ca. 0,3 % der insgesamt in diesem Zeitraum erstinstanzlich eingegangenen Verfahren waren überhaupt Verfahren, in denen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Rolle spielte. …

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Veröffentlicht am: 17. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Was steht hängt oder liegt nicht – jedenfalls bei der Betriebsratswahl

entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG Stuttgart, Beschluß vom 04.07.2007 – Aktenzeichen 2 TaBV 3/06), wie Jurion mitteilt. Das LAG in Stuttgart kritisierte, dass Wahlunterlagen, deren Aushang das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bzw. die dazu ergangene Wahlordnung (WoBetrVG) vorschreibt, in einem Aktenordner

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Veröffentlicht am: 17. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Dresscode für Keuschheitsring ?

Ein Londoner Gericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine 16 – jährige Pastorentocher im Schulunterricht ihren Keuschheitsring ablegen muss. Die Schule hatte ihr das Tragen des Rings untersagt. Die Kleiderordnung der Schule im Südosten Englands legt fest, dass kein Schmuck getragen werden darf. 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 17. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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