Solidaritätsstreik: Ver.di begrüsst BAG-Urteil
in der aktuellen Pressemitteilung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.06.2007 (JuracityBlog berichtete). Als “neuen Grundsatzerfolg für ver.di und den ver.di-Rechtsschutz” begrüßte der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Gerd Herzberg, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wonach Solidaritätsstreiks von Zeitungsdruckern zugunsten von streikenden Zeitungsredakteuren rechtmäßig sind. (Aktenzeichen 1 AZR 396/06) Die Firma WE-Druck, wo die Oldenburger …
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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