Amtsgericht Aachen: Kein Schmerzensgeld nach Verletzung beim Rosenmontagszug
Kurz vor dem Start in den Straßenkarneval stellt sich die Frage: Was passiert, wenn ich als Zuschauer bei einem Karnevalsumzug durch einen Pralinenkarton oder eine Tafel Schokolade verletzt werde. Kann ich den „Werfer“ oder die Karnevalsgesellschaft in Anspruch nehmen und von ihnen Schmerzensgeld verlangen?
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Veröffentlicht am: 13. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Das Rundfunkinterview zum Beitrag dem Titel “Knigge für den Karneval im Büro” zu finden hier im Internet. Das Interview wird heute im WDR 2 ab 14:30 Uhr übertragen und danach als Podcast veröffentlicht. Interview, Karneval, Karnevalsfeier, Karnevalsknigge, Podcast 

