Personalratswahlen 2020 in Bund und NRW verschoben?

Die Bundesregierung plant nach einer Meldung vom 8. April 2020 wegen der Corona-Pandemie die Verschiebung der Personalratswahlen 2020. Die Personalratswahlen müssten 2020 eigentlich im Frühjahr durchgeführt werden. Es gibt wegen der Corona-Pandemie aber vielfältige Probleme (Wahlkampf in den Dienststellen, persönliche Stimmabgabe, eingeschränkte Möglichkeiten zur Briefwahl etc.). Deswegen soll das Kabinett laut eine Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz beschließen:

Personalratswahlen 2020: Weiterführung der Geschäfte durch bestehende Personalvertretungen

„Bestehende Personalvertretungen sollen bis zum Abschluss der Wahlen geschäftsführend im Amt bleiben und nehmen in dieser Zeit die Interessen der Beschäftigten wahr. Diese Regel greift ebenfalls rückwirkend zum 1. März 2020 und gilt bis zum 31. März 2021. Dienststellen und Personalvertretungen erhalten frühzeitig Gelegenheit, sich auf die rückwirkende Rechtslage einzustellen.“

Änderung der Wahlordnung zum BPersVG

„Durch die aktuelle Lage können die Personalratswahlen in den Bundesbehörden im Wahljahr 2020 nicht wie üblich als Präsenzwahl mit persönlicher Stimmabgabe durchgeführt werden. Die Änderung der Wahlordnung ermöglicht den Wahlvorständen in Fällen, in denen eine Stimmabgabe in der Dienststelle voraussichtlich nicht sichergestellt werden kann, anstelle oder ergänzend zur Präsenzwahl eine Briefwahl anzuordnen. Hinzu kommen organisatorische Erleichterungen, wenn der Wahltermin verschoben werden muss. Damit wird eine rechtssichere Durchführung als Briefwahl für die Beschäftigten der Bundesbehörden in Krisensituationen ermöglicht. Diese Änderung gilt ebenfalls bis zum 31. März 2021.“

so die Bundesregierung am 8. April 2020.

Link zur Mitteilung der Bundesregierung >>>

Personalratswahlen 2020 in NRW erst 2021?

Auch NRW plant mit dem „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“ (sogenanntes Epidemie-Gesetz) eine Verschiebung der Personalratswahlen 2020 in NRW. Das Gesetz sollte ursprünglich am 1. April 2020 in Kraft gesetzt werden. Nach Protesten der Gewerkschaft Ver.di wurde eine Anhörung durchgeführt. Das Gesetz, mit dem das Personalvertretungsgesetz NRW geändert wird, soll nun am 9. April 2020 im Landtag beschlossen werden.

Änderung des PersVG NRW

In § 23 Absatz 1 PersVG NRW sollen folgende Sätze 3 und 4 angefügt werden:

„Für die Personalvertretungen, die für die bis zum 30.06.2020 laufende Wahlperiode gewählt wurden, wird die Amtszeit über den 30.06.2020 hinaus verlängert bis zur Wahl einer neuen Personalvertretung, längstens bis zum 30.06.2021. § 23 Absatz 2 Satz 1 findet für diese Personalräte Anwendung.“

Gesetzesentwurf der Landesregierung vom 28.3.2020 via Verdi

Begründung im Gesetzentwurf

Durch die gesetzliche Verlängerung der Amtszeit der für die laufende Wahlperiode gewählten Personalvertretungen wird den Personalvertretungen und den Wahlvorständen ermöglicht, die Wahlen im Rahmen des § 20 zeitlich flexibel durchführen zu können. § 20 bestimmt, dass die Wahl spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Personalrats stattfinden soll. Zwar wäre auch nach dem geltenden Recht auf Grund der Soll-Regelung des § 20 eine Wahl auch nach dem
Regeltermin des § 23 Absatz 1 möglich. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird aber der Regeltermin einmalig durch die Flexibilisierung der Amtszeit ausgeweitet; eine Wahl zum bisherigen Regeltermin ist dabei weiter möglich. Da Personalratswahlen grundsätzlich Angelegenheit der Beschäftigten und der Personalvertretungen sind, wird auf eine gesetzliche Festlegung des Wahlterminsverzichtet.

Gesetzesentwurf der Landesregierung vom 28.3.2020 via Verdi

Autor

Rechtsanwalt Michael W. Felser hat mehrere Basiskommentare zu Landespersonalvertretungsgesetzen als Mitautor geschrieben und berät, vertritt und schult Personalräte in Bund, Ländern und Kommunen regelmäßig.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Brühl (Köln/Bonn)

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