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Aufhebungsvertrag und Sperrzeit: Wissen wir das Arbeitsamt (neudeutsch: Arbeitsagentur) tickt …

kann man, indem man sich die Durchführungshinweise (DA) der Bundesarbeitsagentur durchliest. Diese Durchführungshinweise leiten die Praxis im lokalen Arbeitsamt, pardon, Arbeitsagentur. Die Urteile des Bundessozialgerichts sind ja leider auch nicht immer miteinander in Einklang zu bringen und am Ende entscheidet ja doch die Praxis der Arbeitsagentur. Die Praxis ist mal grosszügiger, mal kleinlicher als die …

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Veröffentlicht am: 19. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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