Selbst beim Richter: Sind Nebentätigkeiten rentenversicherungspflichtig?
Ja, auch bei Richtern, wie der Blawg “Recht und Alltag” von Folkert Janke unter Bezugnahme auf eine Pressemitteilung des Landessozialgerichts in Darmstadt berichtet. In einer Pressemitteilung vom heutigen Tag hat das Hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen L 1 KR 138/06) mit nicht von der Hand zu weisender Begründung eine nicht nur geringfügige Nebentätigkeit eines Kollegen als “Lehrbeauftragter” …
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Veröffentlicht am: 2. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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