Gerichtsvollzieher überlastet: Insolvenzverwalter warnen vor den Folgen
Nach den Planungen des Gesetzgebers sollen durch eine Änderung der Verbraucherinsolvenzordnung die ohnehin schon chronisch überlasteten Gerichtsvollzieher künftig in die Bearbeitung von Verbraucherinsolvenzen einbezogen werden. Der Entwurf will die Gerichtsvollzieher in die Aufbereitung der schuldnerischen Unterlagen einbeziehen (§ 289 a Abs. 3 Satz 1 InsO – E). Der Verband der Insolvenzverwalter warnt davor, dass dieses …
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Veröffentlicht am: 27. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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