Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen sind rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Minden hat den Studenten in Nordrhein-Westfalen einen herben Dämpfer verpasst und mit seinem Urteil vom heutigen Tage (gerichtliches Aktenzeichen: 9 K 3614/06) die Studiengebühren für rechtmäßig erklärt. Mit dieser ersten Musterklage gegen die Studiengebühren wollten die Studierenden die Gebühren kippen (blog.juracity berichtete). Sie blieben jedoch ohne Erfolg.
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Veröffentlicht am: 26. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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