Steuerliche Zusammenveranlagung: Zustimmungspflicht des Ehegatten
Das LG Itzehoe (Aktenzeichen 9 S 113/05) hat entschieden, dass die Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung zu erteilen ist, wenn der Ehegatte dem zustimmenden Ehegatten die mit der Zusammenveranlagung verbundenen Nachteile ersetzt. Ein solcher Nachteil kann darin liegen, dass der Ehegatte, der die ungünstige Steuerklasse V hatte, seinen Anspruch gegen das Finanzamt auf Erstattung zuviel gezahlter …
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Veröffentlicht am: 16. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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