§ 613 a BGB: Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang kann verwirken
und die Übernahme eines Schlachthofs stellt einen Betriebsübergang und keine Funktionsnachfolge dar (BAG vom 15.02.2007 – Aktenzeichen 8 AZR 431/06, Pressemitteilung). Deshalb hätte der Kläger rechtzeitig dem Übergang widersprechen müssen. Da der Kläger aber der Meinung war, in der Übernahme des Schlachthofs sei kein Betriebsübergang nach § 613 a BGB zu sehen, sah er zunächst …
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Veröffentlicht am: 15. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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