Erbschaftssteuerreform: Neuer Referentenentwurf mit Tücken ist da
Der neue Referentenentwurf zur Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts liegt vor. Er sieht vor allem höhere Freibeträge vor. Diese sollen für Ehegatten, Kinder und eingetragene Lebenspartnerschaften gelten. Ehegatten wie auch eingetragene Lebenspartner sollen künftig € 500.000,00, Kinder € 400.000,00
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Veröffentlicht am: 23. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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