Karneval, Fasching, Fastnacht: Schlips ab, Job weg?
Kündigungsgrund „Schlips abschneiden“ an Weiberfastnacht? Arbeitsfrei an Weibefastnacht, Faschingsdienstag und Rosenmontag? Alkohol auf der Abteilungsparty im Betrieb? Chefbützen erlaubt? Dürfen als Polizist verkleidete Mitarbeiter die Chefin
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Veröffentlicht am: 17. Februar, 2009 von RA Michael W. Felser
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